
Schließen Sie jetzt Versorgungslücken!
Mit einer privaten Beihilfeversicherung, die Leistungen für Sie individuell ergänzt
Sie sind bereits verbeamtet oder befinden sich im Referendariat?
Die gute Nachricht: Ihr Dienstherr verpflichtet sich, einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall zu übernehmen. Diese staatliche Beihilfe deckt allerdings nur 50 bis 80 Prozent der kompletten Kosten ab. Gerne informiere ich Sie darüber, wie Sie diese Lücke schließen können und worauf es bei der Wahl der für Sie passenden Beihilfe-Versicherung ankommt.
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Beamte, Richter und Hochschullehrer
- Beamtenanwärter und Referendare
- Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Versorgungsempfänger
- Waisen, Halbwaisen und Witwer
- Angehörige des Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig
Wie hoch ist Ihr Beihilfeanspruch?
Beihilfebemessungssatz | Versorgungslücke | |
Beamte | 50 % | 50 % |
Beamte mit 2 oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % | 30 % |
Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
20 % |
Darauf sollten Sie bei der Wahl einer Beihilfeversicherung achten:
- Diese für Sie wichtigen Leistungen sollten enthalten sein: z. B. Arzthonorare, Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen, Kosten für Medikamente oder ein angenehmerer Krankenhausaufenthalt.
- Der Versicherungsschutz passt sich flexibel an Ihre sich ändernden Bedürfnisse an, etwa im Laufe Ihres Arbeitslebens oder mit der Pensionierung.
- Auch Ihre Angehörigen profitieren von der Krankenversicherung.
- Psychotherapeutische Leistungen sind abgedeckt.
- Digital und innovativ – online Arztbesuche und moderne Gesundheitsservices sollten Bestandteil der Versicherung sein.
Meine Empfehlung für Sie: eine individuelle Absicherung bei einer der führenden privaten Krankenversicherungen. Damit genießen Sie hochwertigen Versicherungsschutz als Ergänzung zur Beihilfe und minimieren Ihre Versorgungslücke!
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